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Wiederladen §27 SprenG Juni

Die Lehrgangsdauer für Fachkundezeugnis nach §27 SprengG beträgt in der Regel zwei Tage.

Die Prüfung erfolgt vereins- & verbandsunabhängig durch den Referenten persönlich am Ende des Lehrganges vor Ort.
Der Referent bestitzt eine entsprechende Genehmigung vom LKA-Hessen über die staatliche Anerkennung vom Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition.
Bei bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem der bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach §27 SprengG beantragen kann.

Inhalt des Lehrganges:
Laden und Wiederladen von Patronen

Ablauf:
An den zwei Tagen gibt es neben Vorträgen auch praktische Übungen an den vom Lehrgangsträger zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien.

Teilnahmevorraussetzungen:
Mindest alter 21 Jahre
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zum Lehrgang mitzubringen sind:
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
gültiger Personalausweis

Während des Lehrganges werden Kalt- und Heissgetränke kostenlos gestellt.

Entsprechendes Schulungsmaterial wird nach der Bezahlung der Lehrgangsgebühr jedem Teilnehmer vorab zur Verfügung gestellt.

Details zum Lehrgangstermin

Datum, Uhrzeit 13. Jun. 2020
Termin-Ende 14. Jun. 2020
max. Teilnehmer 15
aktuelle Teilnehmer 0
verfügbare Plätze 15
Einzelpreis 230,00€
Ort Malcher Akademie, Eppertshausen
Dieser Termin ist nicht mehr buchbar

 

Verband für Waffentechnik
und
-geschichte e.V.

Malcher Akademie - ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.Thomas Malcher ist ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.