Im Rahmen eines ballistischen und/oder waffentechnischen Gutachtens werden zunächst durch Sachfragen und den vorliegenden Unterlagen Tatsachen festgestellt. Danach können sachliche Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Gutachten wird vollständig und nachvollziehbar erstellt, sodass es möglichst auch von einem Nichtfachmann verstanden werden kann.