Nach Todesfällen werden in der Regel Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, die notariell begleitet werden. Ein Ziel des Verfahrens ist es, die Verlassenschaft unter gerichtlicher Aufsicht dem rechtmäßigen Erben zu übergeben.
Nach der Ergänzung der Todesfallaufnahme holt der Notar die erforderlichen Einkünfte ein. Wenn der potentielle Erbe eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgibt, wird ein Verzeichnis des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens erstellt, in dessen Besitz der Verstorbene im Todeszeitpunkt war. Die Bewertung dieses Vermögens - bezogen auf den Todeszeitpunkt - erfolgt i.d.R. unter Beiziehung von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. So auch bei Waffen.
Leistungsüberblick bei gerichtsverwertbaren Wertgutachten:
- Verkehrswertermittlung (Zeitwertbestimmung) von Jagd-, Sport- und sonstigen Schusswaffen
- Einstufung von Schusswaffen in die jeweilige waffenrechtliche Kategorie