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Der Schiessleiterlehrgang vermittelt und vertieft allgemein die Aufgaben des Schiessleiters gemäß der Schiesssportordnungen.  Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben/Pflichten die nicht in den Schießsportordnungen/Sporthandbüchern stehen, die aber Bestandteil des Lehrgangs sind.

Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. §§ 10 Abs. 3 und 11 AWaffV.

Lehrgangsvoraussetzungen:
• Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK
• Nachweis der Sachkunde für Aufsichtspersonen bzw. Bestellung zur "verantwortlichen Schießstandaufsicht" durch einen Verein
• Zugehörigkeit zu einem Schießsport betreibenden Verein
• Kenntnis der wichtigsten Forderungen aus den jeweiligen Sportordnungen/Sporthandbüchern
• das 21. Lebensjahr vollendet

Lehrgangsinhalte:

• Aufgaben im Waffenrecht
• Schießstandrichtlinien vom BMI
• Qualifizierung von Standaufsichten
• Aufgaben Schießleiter (Allgemein, Kurzwaffen und Langwaffen)
• Prüfung

Gerne bilden wir auch direkt vor Ort aus und bieten gerne einen exklusiven Lehrgang nach Ihren Wünschen, Anforderungen und Zeitplan an.

Hier geht es zu den Lehrgängen

Kontaktieren sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn sie einen Lehrgang bei ihnen vor Ort planen und durchführen möchten.

 

Verband für Waffentechnik
und
-geschichte e.V.

Malcher Akademie - ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.Thomas Malcher ist ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.