Der Schiessleiterlehrgang vermittelt und vertieft allgemein die Aufgaben des Schiessleiters gemäß der Schiesssportordnungen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben/Pflichten die nicht in den Schießsportordnungen/Sporthandbüchern stehen, die aber Bestandteil des Lehrgangs sind.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. §§ 10 Abs. 3 und 11 AWaffV.
Lehrgangsvoraussetzungen:
• Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK
• Nachweis der Sachkunde für Aufsichtspersonen bzw. Bestellung zur "verantwortlichen Schießstandaufsicht" durch einen Verein
• Zugehörigkeit zu einem Schießsport betreibenden Verein
• Kenntnis der wichtigsten Forderungen aus den jeweiligen Sportordnungen/Sporthandbüchern
• das 21. Lebensjahr vollendet
Lehrgangsinhalte:
• Aufgaben im Waffenrecht
• Schießstandrichtlinien vom BMI
• Qualifizierung von Standaufsichten
• Aufgaben Schießleiter (Allgemein, Kurzwaffen und Langwaffen)
• Prüfung
Gerne bilden wir auch direkt vor Ort aus und bieten gerne einen exklusiven Lehrgang nach Ihren Wünschen, Anforderungen und Zeitplan an.
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