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Waffensachkunde §7 WaffG

Die Sachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schießsport, um bestimmte Waffen und Munition erwerben zu dürfen. Für dem Erwerb von Waffen und Munition muss ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden. 

Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung ebenso wie Mitarbeiter in Bewachungsunternehmen oder Sportbootführer die eine Signalpistole (Kaliber 4) an Bord haben möchten.

Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang, der mit abschliessender Prüfung.

Waffen-Sachkunde-Lehrgänge der Malcher Akademie sind staatlich anerkannt und entsprechen den Anforderungen des § 7 WaffG in Verbindung mit den §§ 1 und 3 Abs. 3 und 4 AWaffV. Die bei der uns abgelegten Prüfungen sind uneingeschränkt und bundesweit gültig und vereins- und verbandsneutral.

Ein Sachkundelehrgang nach §7 WaffG geht in der Regel über zwei bis drei Tage. 

Details zum Lehrgangstermin

Datum, Uhrzeit 16. Mai. 2020
Termin-Ende 17. Mai. 2020
max. Teilnehmer 15
aktuelle Teilnehmer 0
verfügbare Plätze 15
Einzelpreis Frei
Dieser Termin ist nicht mehr buchbar

 

Verband für Waffentechnik
und
-geschichte e.V.

Malcher Akademie - ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.Thomas Malcher ist ein empfohlender Sachverständiger des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.